Betriebsschäden
entstehen
nicht durch Unfälle, sondern durch die spezielle Verwendung eines
Fahrzeugs; zum Beispiel beim Baustelleneinsatz, aber auch
durch Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten oder Versagen
von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
Beispiel
Implosionsschäden: Durch einen Bedienungsfehler entsteht beim
Beladen eines Tankbehälters ein Vakuum - dies führt zur Implosion. Beispiel:
Verbiegen des Kippstempels beim Einsatz von Fahrzeugen mit
Kippvorrichtung
Bremsschäden entstehen durch den
Bremsvorgang. Dadurch verrutscht die Ladung und / oder der Anhänger
gerät ins Schleudern. Es entstehen Schäden am Führerhaus und an
den Bordwänden, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist.
Beispiel
Verwindungsschäden: Durch Bremsen und Schleudern kippt der
Anhänger um, der Lkw bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen,
die Anhängerkupplung und die Anhängergabel sind beschädigt.
Die Vollkaskoversicherung leistet für den Aufprallschaden des
Anhängers,
nicht aber für den zuvor eingetretenen Verwindungsschaden,
hierfür leistet die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung.
Beispiel
Einknickschäden: Durch zu starkes Bremsen stellt sich der
Anhänger quer und stößt mit dem Fahrzeug zusammen. Beschädigt werden
Zugfahrzeug, Anhänger und Zusatzgerät, dieses ist nur
versichert über die Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung.
Bruchschäden
entstehen durch Überbeanspruchung, Konstruktions-
oder Materialfehler.
Beispiel: Fahrzeugteile
wie
Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit. Die
Brems-, Betriebs- und Bruchschadenversicherung ist aber keine
„Reparaturkosten-Versicherung“. Schäden, die durch gewöhnliche
Fahrzeugabnutzung entstehen, werden nicht ersetzt. Mitversichert
sind grundsätzlich die mit dem versicherten Fahrzeug fest verbundenen
Teile, wie z.B. Tank-, Silo- oder Thermo-Aufbauten, Kippvorrichtungen,
Ladebordwände
usw.
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