Der
Auflieger darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck
verwendet werden. Der Anhänger darf nur von einem berechtigten Fahrer
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer den Auflieger mit Wissen
und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie,
der Halter oder der Eigentümer des Aufliegers es nicht wissentlich
ermöglichen, dass der Auflieger von einem unberechtigten Fahrer
gebraucht wird.
Der Fahrer der Zugmaschine darf
diese und den Trailer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der
erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder der Eigentümer den Auflieger nicht von einem Fahrer benutzen
lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Die
Zugmaschine darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage
ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder der Eigentümer des Aufliegers dieses nicht von einem Fahrer
benutzen lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
berauschende Mittel nicht in der Lage ist, den Auflieger sicher zu
führen.
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